„Wenn jemand sein ganzes Geschäftsmodell auf staatliche Aufträge baut, dann ist das völlig legitim. Wenn er aber dann noch um weiteres Steuergeld pokert, ist das unanständig. Mit Blick auf unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verteidigung der Demokratie legt der Fall OHB nahe, das wir über die Verantwortung und die Legitimation unternehmerischen Handelns sprechen müssen.“
Dr. Ute Buggeln, Geschäftsführerin der IG Metall Bremen
Wettbewerbsfähigkeit ist wichtig und es geht immer auch ums Geld. Mit diesen beiden Aspekten lässt sich das Unternehmen OHB zitieren, wenn es um die Frage geht,
für welchen Produktionsstandort es sich letztlich entscheiden wird: Bremen oder Sachsen.
Unbestritten entscheidet die Wettbewerbsfähigkeit die Frage nach der Zukunft und Perspektive von Unternehmen. Neben den laufenden Kosten müssen Gewinne übrigbleiben – idealerweise, um diese dann in die Weiterentwicklung des Unternehmens zu investieren.
Aber der Fall OHB, der in den letzten Tagen öffentlich wurde, hat mit dieser wirtschaftlichen Logik nichts mehr zu tun. Hier sprechen wir von einem Unternehmen, das milliardenschwere Rüstungsaufträge erhält und dem die daraus generierten Gewinne gewiss sind. Nun könnte OHB vom Bundesland Sachsen weitere Fördermillionen erhalten, allerdings müsste es entscheiden, die Satellitenproduktion dort aufzubauen.
Mit diesem Angebot bietet sich OHB die komfortable Situation, die Bundesländer Bremen und Sachsen zum weiteren eigenen finanziellen Vorteil gegeneinander ausspielen. Und so wird es wohl auch kommen. Denn schon jetzt scheint OHB wissen zu wollen, wie viel Geld Bremen am Ende bereit wäre noch zusätzlich auf den Tisch zu legen, um den Standortzuschlag zu erhalten. Um es nochmal deutlich zu sagen: es geht hier nicht um die Abdeckung irgendwelcher zusätzlichen Kosten; die sind mit den Rüstungsaufträgen gut ab-gedeckt. Es handelt sich hier um Geld, was das Unternehmen dann gerne „on top“ hätte.
Nun könnte man behaupten, dass es wirtschaftlich nachzuvollziehen ist, wenn Entscheidungen danach getroffen werden, wo man das meiste Geld holen kann. Aber gerade im Fall OHB stößt diese Haltung auf ethische Grenzen. Es zeigt sich hier sehr deutlich, dass man mit dem Prinzip der Gewinnmaximierung nicht jede unternehmerische Entscheidung legitimieren kann. In einer Zeit, in der sich die Bevölkerung mit jede Menge Kürzungen in der Sozialpolitik und persönlichen Einschränkungen konfrontiert sieht, provoziert ein der-artiges doppeltes Ausreizen finanzieller Vorteile auf Kosten von Steuergeldern eine ganz andere gesellschaftliche Debatte.
Denn OHB profitiert von den Rüstungs- und Weltraumaufträge der Bundeswehr, die aus Steuergeldern finanziert werden. Und wenn das Unternehmen nun zusätzlich noch Landesfördergelder für seine Standortwahl erwartet, ist das nichts anderes als die öffentliche Subvention des Gewinns eines privaten Konzerns und dessen Investor.
Mit der Erwartung, dass nun auch Bremen weitere Fördergelder auf den Tisch legt, um in der Standortfrage noch eine Chance zu haben, bricht OHB das Vertrauensverhältnis mit seiner Heimatregion. Die Tatsache, dass die Landesregierung das Unternehmen jahrzehntelang in allen Belangen und nach allen Kräften unterstützt hat, dürfte bei der Entscheidung wohl kaum ins Gewicht fallen.
Für welchen Standort sich OHB dann letztlich auch entscheidet, es handelt rein rechtlich und betriebswirtschaftlich rational und wird sich in seiner Stellungnahme genau darauf auch berufen. Doch bleibt der Fakt, dass sich das Unternehmen, wenn es diese Entscheidung weiterhin von der Zahlung öffentlicher Zusatzgelder abhängig macht, sich schlicht und ergreifend an Steuergelder bereichert.
Und damit bleibt der Eindruck, dass OHB als Unternehmen den Hals nicht vollbekommt – koste es der Gesellschaft, was es wolle.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass Herr Fuchs in seiner Funktion als Vorsitzender der Bundesfachkommission zur Stärkung der Deutschen und Europäischen Verteidigungsfähigkeit im Wirtschaftsrat der CDU maßgeblich dazu beitrug, dass die Rüstungsbetriebe trotz ihrer Milliardenaufträge von der Verpflichtung des Bundestariftreuegesetzes ausgeschlossen sind, dann heißt das, dass die Betriebe ihre Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlen müssen. Im Jahresbericht 2024 des Wirtschaftsrates der CDU wird das als Erfolg gefeiert.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass das Bremer Unternehmen OHB von dieser Entscheidung direkt profitiert, weil es nämlich selbst keinen Tarifvertrag hat, dann bekommt das Ganze einen noch bittereren Beigeschmack.
Anstatt also die Mär von einem „wirtschaftspolitischen Armutszeugnis„ der Bremer Landesregierung durchzuleiern, sollten angesichts dieser Zustände alle gesellschaftlichen Kräfte dazu beitragen, unsere Gesellschaft im Gleichgewicht zu halten. Es wäre schön, wenn OHB als Bremer Traditionsunternehmen sich diesem Vorhaben als Vorbild anschließen würde. Denn Standortfragen müssen Sachfragen bleiben und nicht zu Subventionsfragen verkommen.
Kritisch muss man auch die Handlungen der Politik hinterfragen und bewerten. Wieso ist es möglich, dass sich Landesregierungen in eine Situation bringen, in der man sie so leicht gegeneinander ausgespielt kann? Wieso sollte man öffentliche Steuergelder hoch-profitablen und erfolgreichen Unternehmen geben? Der Fall OHB wirft auch diese Fragen auf. Es muss daher zwingend bei öffentlichen Aufträgen „beihilferechtlich“ ein Subventionwettbewerb zwischen den Bundesländern ausgeschlossen werden.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Dr. Ute Buggeln, Geschäftsführerin der IG Metall Bremen