Enge Arbeitsräume, Bildschirmarbeit im Produktionsbereich, Hitze, Kälte, Zugluft am Arbeitsplatz, schlechte Beleuchtung? Als Beschäftigte und betriebliche Interessenvertreter*innen sind wir in zunehmendem Maße gefordert, menschengerechte Arbeitsbedingungen einzufordern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Aber wie gelingt es uns, diese Vorgaben im Betrieb wirkungsvoll durchzusetzen? In diesem Seminar erfährst du, wie Arbeitsstätten zum Beispiel im Hinblick auf Raumabmessungen, Beleuchtung, Hitze oder Lüftung ergonomisch gestaltet werden können. Im Fokus steht dabei die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Wir informieren über die rechtlichen Möglichkeiten, um uns in die Planungsprozesse, zum Beispiel bei Um- oder Neubauten, mit Blick auf die Gesundheit der Beschäftigten einzubringen. Am Ende des Seminars hast du beispielhaft den Weg von der Problembeschreibung über den Nutzen der erforderlichen Rechtsquellen bis hin zur inhaltlichen Lösungsskizze entwickelt.
Erfahrungsaustausch über Belastungen aufgrund der unzureichenden Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten
Abgrenzung zentraler Begriffe wie Arbeitsplatz, Arbeitsbereich und Arbeitsstätte
Inhalte der Arbeitsstättenverordnung
Inhalte und Anwendung der technischen Regeln für Arbeitsstätten
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, um Arbeitsstätten menschengerecht zu gestalten
Mitbestimmungsrechte bei der Neu- und Umgestaltung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsplätzen
Regelungspunkte einer Gefährdungsbeurteilung
Erarbeiten betrieblicher Vorgehensweisen
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 24.02.2025 - 28.02.2025 | SB00925 | Verfügbar |
Sprockhövel | 28.07.2025 - 01.08.2025 | SB03125 | Verfügbar |
Sprockhövel | 10.11.2025 - 14.11.2025 | SB04625 | Verfügbar |