Die Erbringung der Arbeitszeit und die Mitbestimmung des Betriebsrats bilden den Kern der Betriebsverfassung an der Schnittstelle zum Arbeitsvertrag. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die gesetzlichen Grundlagen und die richtige Ausübung der Mitbestimmungsrechte zu Lage, Erfassung und vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit gehören zu den unbedingten Kernkompetenzen des Betriebsrats. Wo fängt die Mitbestimmung an, wo hat sie Grenzen, und was passiert dazwischen? Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat, und wie setzt er diese im Betrieb um? Was, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Mitbestimmung hält oder Vereinbarungen nicht einhält? Nur wer die Mechanismen und die Rechtsgrundlagen als Betriebsrat versteht, kann diese auch im Betrieb praxis- und betriebsgerecht umsetzen. Den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu und deren Konsequenzen widmet sich diese Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
Inhalt und Grenzen des Mitbestimmungsrechts bei der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zur Arbeitszeit
Mitbestimmung inhaltlich erkennen
Mitbestimmung gestalten
Grenzen der Mitbestimmung - Gesetzesvorbehalt, Tarifvorbehalt
Auswirkung auf Handlungsoptionen des Betriebsrats
Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die betriebliche Praxis
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 20.01.2025 - 22.01.2025 | BE00425 | Verfügbar |
Inzell | 02.06.2025 - 04.06.2025 | KE02325 | Verfügbar |