Einerseits ist der Betriebsrat verpflichtet, seine im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Andererseits fühlen sich manche Arbeitgeber durch Betriebsratshandeln in ihrer »unternehmerischen Freiheit« eingeschränkt. Das führt unausweichlich zu Konflikten zwischen den Betriebsparteien. Doch wo fängt eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit an, und wie kann der Betriebsrat die Rechte, die ihm verwehrt werden, einfordern und durchsetzen? Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen die entsprechenden Kenntnisse und ein Gespür für den richtigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
Was bedeutet vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Betriebsparteien (§ 2 (1) BetrVG)?
die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und gesetzlichem Betriebsratsmandat:
das Begünstigungs- und Benachteiligungsgebot nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Schutz von Betriebsratsmitgliedern (Entgelt, Karriere, Versetzung, Kündigung)
Behinderung und Störung der Betriebsratsarbeit:
Wo fängt Behinderung an? (von Schikane bis Kündigung)
wiederholte verspätete oder unvollständige Informationen durch den Arbeitgeber
Verweigerung der Kostenübernahme (§ 40 BetrVG), Bedeutung der Vermögenslosigkeit des Betriebsrats
Verstöße gegen Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen
Nichtbeachtung von Mitbestimmungsrechten
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats:
Rechtsfolgen bei Uneinigkeit über die Rechte des Betriebsrats
interne und externe Schlichtungsoptionen
Wann ist ein grober Verstoß ein grober Verstoß?
Beschlussverfahren - was muss der Betriebsrat tun? (Antrag, Verfahren, Kosten)
Es eilt! Die einstweilige Verfügung
die Einigungsstelle (Verfahren, Kosten, Anfechtung)
Straftaten (§ 119 BetrVG), Ordnungswidrigkeiten (§ 121 BetrVG)
Streitigkeiten des Sprecherausschussgesetzes und des Europäischen Betriebsrats
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 17.03.2025 - 21.03.2025 | KE01225 | Verfügbar |
Inzell | 15.09.2025 - 19.09.2025 | KC03825 | Verfügbar |