Wenn in Betriebsvereinbarungen Rechte für Arbeitnehmer*innen festgelegt werden, können diese eingeklagt werden, weil die Betriebsvereinbarung unmittelbar und zwingende Wirkung hat. Scheitern die Verhandlungen, so muss der Betriebsrat das Instrument Einigungsstelle einsetzen und handhaben können. Auswärts Beschäftigte müssen sich häufig zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und den Regelungen zum Arbeitnehmer*innenschutz entscheiden. Andererseits sind die Beschäftigten meist mit den Bedingungen einverstanden und die Geschäftsleitung meint, den Betriebsrat nicht einbeziehen zu müssen. Um so mehr lohnt es sich, die Besonderheiten dieser Beschäftigungsform genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wir klären Form, zulässige Inhalte, Durchführung, Verstöße, Ahndung, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen, erzwingbare und freiwillige, Tarifvorbehalt, Günstigkeitsprinzip und alles, was zu den Grundlagen gehört. Natürlich geht es auch um das Verhandeln und Abschließen inklusive Regelungszuständigkeit sowie das Einigunsstellenverfahen, die Beauftragung von Sachverständigen und weitere Details.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 11.08.2025 - 15.08.2025 | KE03325 | Verfügbar |