Zentrale Entscheidungen für alle Beschäftigten werden zunehmend auf die Unternehmens- oder Konzernebene verlagert. Entsprechend steigen die weitreichenden Beratungsaufgaben der Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung gegenüber dem GBR oder KBR. Um wirkungsvoll handeln und die Rechte der Kolleg*innen mit einer (Schwer-)Behinderung im Unternehmen effektiv sichern zu können, müssen die Mitglieder der GSBV/KSBV über ihre Handlungsspielräume Bescheid wissen und die gesetzlichen Grundlagen kennen. Neben den rechtlichen Kenntnissen werden drei verschiedene Ebenen betrachtet: - Körpersprache und Haltung bestimmen unsere sichtbare Präsenz - Sprache und Redeverhalten unsere hörbare Präsenz - Sicherheit im Gespräch und Interesse unsere fühlbare Präsenz Das Seminar bietet dir die Möglichkeit, den strategischen Blick zu schärfen und die eigenen Stärken zu festigen. In dieser Verbindung werden Möglichkeiten aufgezeigt, dein verbindliches Auftreten und deine persönliche Sicherheit zu stärken.
Zuständigkeiten der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretungen
Gesetzliche (»originäre«) Zuständigkeit gemäß § 180 SGB IX
Erteilung eines Mandats durch die örtliche Vertrauensperson der Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung bzw. der GSBV
Zuständigkeit für Unternehmensstandorte ohne SBV
Kompetentes Auftreten und Verhalten beim Reden
Kenntnis, Vertiefung und Einübung der drei Ebenen anhand eigener Beispiele und Rollenspielen mit Unterstützung der Gruppe.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 08.09.2025 - 12.09.2025 | KF03725 | Verfügbar |