Die Reduzierung der Arbeitszeit ist eine gute Möglichkeit, Berufs- und Privatleben gut zu verknüpfen. Allerdings werden beispielsweise Schichtbeschäftigten, Beschäftigten mit Führungsaufgaben oder nach der Elternzeit, aber auch schwerbehinderten Menschen, die Anspruch auf eine behinderungsgerechte Arbeitszeit haben, oft Steine in den Weg gelegt, ihre Arbeitszeit zu verringern. Dabei heißt Teilzeitbeschäftigung neben geringerem Entgelt häufig geringere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig gibt es den Wunsch oder die Notwendigkeit von Teilzeitbeschäftigten, ihre Arbeitszeit (wieder) aufzustocken. Auch das führt gerne zu Diskussion und gelingt trotz hohem Bedarf an Fachkräften nicht immer. Betrieblich gibt es viele Möglichkeiten, Teilzeitbeschäftigte zu unterstützen. Im Seminar werden wir den gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmen beleuchten. Darüber hinaus wollen wir gute betriebliche Ansatzpunkte vorstellen und konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickeln.
gesetzliche Möglichkeiten zur Teilzeit nach TzBfG, BEEG, Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Tarifvertragliche Regelungen zur Teilzeit (u.a. verkürzte Vollzeit MuE)
Blick auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG
Gestaltung von Teilzeit für unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen (Schicht, Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Führung, etc.)
Eckpunkte für betriebliche Regelungen
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Lohr | 28.04.2025 - 30.04.2025 | LO01825 | Verfügbar |
Bad Orb | 29.10.2025 - 31.10.2025 | OB09425 | Verfügbar |