Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Kontakt: 030 36204 0 oder pichelssee@igmetall.de
Wir erarbeiten die Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts und erläutern ausführlich, wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind. Neue Wahlvorstände erhalten einen Einstieg, Erfahrene eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung. Freistellung nach § 37(6) BetrVG oder § 10 DrittelbG
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 24.11.2025 - 24.11.2025 | BO04825 | Verfügbar |