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Wahlvorstandsschulung nach dem MitbestG

Bildung für Betriebsratsvorsitzende, EBR / SE-BR und Aufsichtsratsmitglieder | Mitbestimmungsakademie für Aufsichtsratsmitglieder

Kategorie

  • Bildung für Betriebsratsvorsitzende, EBR / SE-BR und Aufsichtsratsmitglieder
  • Mitbestimmungsakademie für Aufsichtsratsmitglieder

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG

Weitere Informationen

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Kontakt: 030 36204 0 oder pichelssee@igmetall.de

Themen im Seminar "Wahlvorstandsschulung nach dem MitbestG"

Das Seminar richtet sich an Wahlvorstände aus Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer *innen in Deutschland beschäftigen. In diesen Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer *innen das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Neben betrieb lichen Arbeitnehmervertreter

  • innen sowie einem leitenden Angestellten sind auch Gewerkschafts vertreter *innen zu bestimmen. Freistellung nach §37(6) BetrVG oder § 20 MitbestG

Aktuelle Seminar Termine "Wahlvorstandsschulung nach dem MitbestG"

Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.

StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Berlin 06.10.2025 - 06.10.2025BO04125Verfügbar
Standort
Berlin
Zeitraum
 06.10.2025 - 06.10.2025
Seminar-Nr.
BO04125
Verfügbarkeit
Verfügbar
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